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Ein Muss: die elektronische Signatur beim Faxversand von Rechnungen
Eine Gesetzesänderung, die teuer werden kann: Das Bundesfinanzministerium hat verfügt, dass Rechnungen, die per Computerfax oder E-Mail versandt werden, mit einer so genannten qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein müssen. Wer diese Änderung nicht umsetzt, gefährdet bereits seit 30.6.2004 den Vorsteuerabzug. Die elektronische Signatur ist Voraussetzung, dass der Rechnungsempfänger die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen kann. Mit einem Produkt der secrypt GmbH in Verbindung mit dem mrs-System bietet datac jetzt eine Lösung zum automatisierten Signieren von Rechnungen aus ERP-Systemen. Dabei werden die Rechnungen mit einem zweidimensionalen Barcode ergänzt, der alle notwenigen steuerrelevanten Rechnungsangaben inklusive Signatur speichert.
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